Reiseversicherung wichtig oder nicht – hilfreicher Beitrag

Du planst längere Auslandsaufenthalte oder möchtest einfach nur einen schönen Urlaub verbringen? Dann solltest Du Dir genügend Zeit für die Auswahl der benötigten Reiseversicherungen nehmen. Immerhin gibt es hier verschiedene Reiseversicherungsarten, die von den verschiedensten Reiseversicherungsanbietern angeboten werden. Die letzten Endes auch die verschiedensten denkbaren Risiken abdecken.

Reiseversicherung und alles was du dazu wissen musst

Aus diesem Grund empfiehlt sich eine ausführliche Beschäftigung mit dem Thema. Nur so kannst Du nämlich selber einschätzen, was Du wirklich brauchst und auf welche Versicherung eventuell verzichtet werden kann. 

Kurz und gut: Mit dem Begriff der Reiseversicherung bezeichnet man Versicherungsarten oder auch Versicherungsverträge. Diese decken verschiedene Risiken im Reisebereich ab. Die bekannteste ist dabei wohl die Reiserücktrittsversicherung. Aber auch alle anderen Arten verdienen durchaus eine Betrachtung. 

Welche Arten von Reiseversicherungen gibt es?

Zu den bekanntesten und relevantesten Arten der Reiseversicherungen gehören somit: 

  1. die Reiserücktrittskostenversicherung,
  2. die Reiseabbruchversicherung, 
  3. die Reisekrankenversicherung,
  4. die Reiseunfallvericherung, 
  5. die Reisegepäckversicherung und 
  6. die Reiseumbuchungsversicherung. 

Darüber hinaus können natürlich noch verschiedene Tierversicherungen sinnvolle Ergänzungen sein. Das aber nur, wenn du deine Fellnase mit in den Urlaub oder auf eine längere Geschäftsreise nehmen möchtest. Allerdings sind diese erst weiter unten Gegenstand des Themas und sollen daher auch erst dort behandelt werden. 

Aber auch noch unbekanntere und meist auch weniger relevante Reiseversicherungsarten hat der freie Markt zu bieten. Immerhin besteht auch in Hinblick auf eine Absicherung gegen Reiserisiken kaum ein Bereich, der nicht durch irgendeine Versicherung abgedeckt ist.

Ob diese wirklich benötigt wird oder nicht können fachliche Laien meist schlecht einschätzen. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich eine eingehende Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler.

Unbedingt eine Reiseversicherung? Nein!

Um dem Ganzen die Spitze zu nehmen sollte aber auch folgendes angemerkt werden: Es macht wenig Sinn , für eine einwöchige Busreise oder ein Wellnessweekend mit Freunden Versicherungen in sprichwörtlich rauen Mengen abzuschließen.

Hier wären die Kosten meist höher als der Nutzen. Das deshalb – wie weiter unten angeführt – die Risiken, die in einer solchen Zeit eintreten können, meist ohnehin durch das derzeit geltende Reiserecht abgedeckt sind.

Sinnvoll sind in diesem Zusammenhang lediglich Versicherungen zur Absicherung gegen Gepäckverlust. Eine Versicherung für den Reiserücktritt kann ebenfalls interessant sein. 

Viele Versicherungen machen aber für normale Reisende, die “nur” einen schönen Urlaub verbringen möchten, schon auf Grund der meist sehr kurzen Reisedauer keinen Sinn. So lohnt es sich nicht, eine Reiseumbuchungsversicherung abzuschließen. Jedenfalls nicht, wenn man lediglich über das Wochenende mit Freunden zwei Tage zum Sightseeing unterwegs ist.

Auch zum Wellness oder auf ein Weinfest-Trip lohnt sich eine Versicherung selten. Denn hier wird es kaum zu einer Umbuchung im eigentlichen Sinne kommen, da man die eine Nacht im Hotel auch dann gut übersteht, wenn das Haus im wahrsten Sinne des Wortes eine einzige Katastrophe ist. 

Was gilt es in Hinblick auf Reiseversicherungen zu beachten?

Grundsätzlich erfüllen alle Reiseversicherungen einen bestimmten Zweck. Dieser Zweck geht meist aus dem Namen hervor.

In Hinblick auf eine Reiserücktrittskostenversicherung wäre hier also der Zweck eine Absicherung gegen die Kosten, die durch einen Reiserücktritt entstehen können. Dies sofern dieser nicht ohnehin auf Grund des geltenden Reiserechts akzeptiert werden muss. 

Zudem handelt es sich grundsätzlich immer um Versicherungsverträge, die im Rahmen und in Zusammenhang mit Reisen abgeschlossen werden. Neben den oben genannten Vericherungsarten sind in dieser Hinsicht also auch noch die Reiserechtschutzversicherung und die Reiseprivathaftpflichtversicherung von Bedeutung.

Ebenso wird von einigen Versicherern und Maklern auch eine Reiseassistenzversicherung angeboten. 

Ebenso sollte berücksichtigt werden, dass diese Versicherungsarten sowohl einzeln als auch in Form eines Versicherungspaketes abgeschlossen werden können. Als Anbieter kommen dabei neben regulären Versicherungsunternehmen auch Verkehrsclubs und Kreditkartenunternehmen in Frage.

Zudem kann es sinnvoll sein, hier sorgfältig sowohl die Preise als auch die Leistungen zu vergleichen und zu hinterfragen. Denn in der Regel bietet sich bei den Paketen doch ein sehr erhebliches Sparpotenzial. 

Darüber hinaus, ist – wie oben bereits angedeutet – nicht immer eine Reiseversicherung nötig. Einige Risiken – zumindest innerhalb bestimmter gesetzlicher Rahmen – werden ohnehin durch das geltende nationale, europäische und internationale Reiserecht als solche ausgeschlossen.

Zu solchen ausgeschlossenen Risiken gehören zum Beispiel der Reiserücktritt auf Grund eines schweren Unfalls Einer Erkrankung oder eines eingetretenen – eigenen – Todesfalls oder des Todes eines nahen Angehörigen. Hier muss keine Versicherung abgeschlossen werden. Der Veranstalter und jeder Erfüllungsgehilfe ist per Gesetz verpflichtet die Reise kostenfrei zu stornieren.

Es gilt also zuerst einmal zu hinterfragen, ob eine Versicherung wirklich sinnvoll ist oder bloß eine  Nervenberuhigung darstellt. Fragen dieser Art bekommt man aber in jedem guten (Online)Reisebüro oder direkt beim Veranstalter beantwortet. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Blick in die AGB des Veranstalters oder der beteiligten Servicepartner. 

Wodurch zeichnen sich die Reiseversicherungsarten aus?

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass jede Versicherungsart ihre eigenen Besonderheiten hat. Dies schlägt sich vor allem im Versicherungsschutz selbst nieder. Denn nicht jede Versicherung deckt alle Risiken ab. So dass Interessenten wirklich einige Zeit und Mühe in eine solide eigene Recherche und professionelle Beratung investieren sollten.

Natürlich bietet jede einzelne Versicherungsart zudem Schutz vor nur bestimmten Risiken und besitzt dabei aber auch besondere Merkmale.  

Darüber hinaus kann natürlich auch jede Versicherungsart regional und landestypisch anders bezeichnet werden. So kennt man die oben aufgeführte Reiserücktrittsversicherung oder Reiserücktrittskostenversicherung auch als Reisestornoversicherung. Wobei die letzte Bezeichnung vor allem in Österreich und der Schweiz sowie im süddeutschen Raum gebräuchlich ist. 

Ein weiteres Merkmal ist oftmals die Kurzfristigkeit des Versicherungsschutzes und eine maßgeblich Beschränkung auf sehr differenzierte Sachverhalte. Wer sich beispielsweise als chronisch kranker Patient zu einer Reisekrankenversicherung entschließt, wird oftmals bitter enttäuscht sein. Dann, wenn diese anfallende Kosten gar nicht übernimmt.

Eine solche Krankenversicherung deckt nämlich oftmals keine Fälle einer chronischen Erkrankung ab. Sie ist wirklich eine Versicherung, die beispielsweise dann greift, wenn man im Urlaub krank wird. 

Ein Beispiel dafür wäre beispielsweise eine Herzattacke eines deutschen Urlaubers in der Schweiz. Und einem damit verbundenen intensiv pflichtigen Aufenthalt. Allerdings sollte nicht verschwiegen werden, dass selbst in solchen Fällen diverse vertragsbedingte Ausschlussgründe vorliegen können, so dass die Versicherung den Schaden nicht oder nur anteilig reguliert. 

Ein weiteres Merkmal von Reiseversicherungen wäre die Absicherung von Risiken, die ganz eindeutig im Reisebereich liegen. Dies könnten beispielsweise Risiken durch einen nicht erfolgten Reiseantritt oder durch eine Umbuchung sein. Wobei auch hier immer Kosten und Nutzen zu vergleichen sind. 

Wann sind Reiseabbruchversicherungen sinnvoll? 

Eine Reiseabbruchversicherung ist mehr oder weniger eine Sonderform einer Reiseversicherung. Diese wird in den meisten Fällen nicht benötigen. Trotzdem soll hier einmal darauf eingegangen werden, damit Du nicht auf ein vermeintlich gutes Angebot hereinfällst und Dir unnötige Kosten aufbürdest, die für Dich gar keinen Sinn machen. 

Sinnvoll ist eine solche Reiseabbruchversicherung nur dann, wenn die Reise sehr teuer ist. Meist bricht man einen solchen Urlaub nicht ab. Es kann aber natürlich Gründe dafür geben. Wenn du einen solchen schon ahnst, ist diese Versicherung sinnvoll.

Ein Abbruch aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen, wie einem Todesfall in der Familie, ist ohnehin durch das geltende Reiserecht gedeckt und bedarf keiner zusätzlichen Absicherung.

Jeder Gast hat das Recht seinen Aufenthalt im Hotel oder auch seine Teilnahme an einer Gruppenreise, Pauschalreise oder Kreuzfahrt etc. pp. abzubrechen. WENN er krank wird oder wenn nahe Angehörige versterben. Kosten werden in einem solchen Fall nicht auferlegt. 

Sinnvoll ist eine solche Versicherung aber dann, wenn längere Auslandsaufenthalte geplant sind. Bei denen beispielsweise ein langer Mietvertrag über mehrere Monate für einen Zweitwohnsitz geschlossen wird. Entpuppt sich der Aufenthalt als Katastrophe, so kann hier unter Umständen ein solcher Versicherungsschutz für die Kosten der noch ausstehenden Miete aufkommen.

Lohnt sich ein eigener Versicherungsvergleich?

Ja, der ist auf jeden Fall sinnvoll. Wie bereits an anderer Stelle angemerkt ist auch im Bereich der Reiserversicherungen nicht alles Gold was glänzt. Aus diesem Grund sollten aber nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen unbedingt einer exakten Prüfung unterzogen werden. 

Eigene Recherche kostet zwar etwas Mühe und Zeit, kann aber vor großem Ärger bewahren. Zudem geht man so vorbereitet in ein weiteres mögliches Beratungsgespräch. Beispielsweise bei einem Anwalt oder einem Versicherungsmakler. 

Bevor man sich aber an seinen PC oder Laptop setzt, sollte man sich überlegen, was man überhaupt vergleichen möchte. Das bedeutet konkret, welche Risiken Du absichern möchtest oder auch absichern musst. Zählst Du beispielsweise zu den chronisch kranken Menschen, wirst Du schnell feststellen, dass du dir die Kosten einfach sparen kannst.

Hier solltest Du mit Deinem eigentlichen Versicherer besser über einen Auslandsversicherungsschutz sprechen, der dann direkt auf Deine Bedürfnisse hin aufgebaut werden kann. 

Möchtest Du dagegen auf Weltreise gehen und suchst nun nach eine Reiserechtschutzversicherung oder einer Reisehaftpflichtversicherung, wirst Du sicher schnell fündig werden. Hier kann es sich lohnen, mit einem Vergleichsportal zu arbeiten und die in Frage kommenden Tarife direkt auszudrucken.

Diese kannst Du dann von einem neutralen Versicherungsmakler oder einem Fachanwalt prüfen lassen. So dass diese Profis dann auf Basis Deiner eigenen Recherche feststellen können, ob das Produkt wirklich zu Dir und Deinem Anliegen passt. 

Zudem kann eine solche Recherche aber auch dabei helfen, Fragen zu beantworten. Immerhin verfügt jedes Vergleichsportal über einen FAQ-Bereich, den Du Dir ebenfalls ansehen solltest. 

Mut zur Lücke – Welche Risiken sollte man besser selbst tragen?

Im Zweifelsfall kann es sogar sinnvoll sein, Mut zur sprichwörtlichen Lücke zu beweisen. Das soll keinesfalls den Sinn und Zweck von Reiseversicherungen in Frage stellen. Es soll darauf hinweisen, dass es hin und wieder keinen Sinn macht einen Vertrag abzuschließen. Wie bereits erwähnt, schließen einige Reisen und Reisearten die Übernahme eventueller Kosten und auch das Eintreten eines versicherungsfähigen Schadens einfach aus. 

So muss man sich überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, für ein Ticket der Bahn oder auch einer Airline eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Besonders dann, wenn die Fahrt oder der Flug am kommenden Tag stattfinden soll. Darüber hinaus muss auch bedacht werden, ob ein Schadensfall überhaupt eintreten kann. Wer kein Reisegepäck im eigentlichen Sinne des Wortes besitzt, benötigt auch keine Reisegepäckversicherung. 

Um beim Gepäck als Beispiel zu bleiben gilt dies auch dann, wenn ein anderer Weg als die persönliche Mitnahme gewählt wird. Versendet ein Reisender beispielsweise sein Gepäck über einen Transportservice der Bahn oder einen anderweitigen Kurier, so ist das Gepäck über diesen ohnehin versichert.

Eine eigene Reisegepäckversicherung muss also gar nicht mehr ageschlossen werden. Wenn sich das Gepäck nicht mehr im persönlichen Umfeld des Reisenden befindet und somit dort weder gestohlen noch beschädigt werden kann. Für Schäden oder Verlust während des Transports muss in einem solchen Fall die Versicherung des Transporteurs aufkommen.

Selbst wenn eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen wurde, würde diese in diesem Fall also nicht haften. Da sie schlicht und ergreifend nicht für die Regulierung des entstandenen Schadens zuständig ist. 

Mit Tieren auf Reisen? Müssen diese auch extra versichert werden?

Ob für Tiere eine extra Versicherung abgeschlossen werden muss hängt von verschiedenen Faktoren ab. Über diese solltest Du Dich vor Antritt der Reise aber unbedingt informieren. So spielt es natürlich eine Rolle, wohin die Reise geht, und das im wahrsten Sinne des Wortes.

Gehst du auf ein Festival in Berlin? Und kommst selbst aus Hamburg? Dann brauchst du für deinen Hund bestimmt keine Reiseversicherung, da du eh mit Auto oder Bahn nur kurz reist.

Bei einer Auslandsreise kann dies aber schon ganz anders aussehen. Wer beispielsweise mit seinem Vierbeiner eine Fernreise antreten möchte, muss sich informieren. Neben dem entsprechend vorgeschriebenen Impfstatus auch mit dem vorgeschriebenen Versicherungsschutz, der hier eventuell vorgeschrieben sein kann.

In einem solchen Fall wäre aber wieder ein Anwalt des Vertrauens, der Haus- und Hofmakler der eigenen Versicherung oder aber der Tierarzt der perfekte Ansprechpartner. 

Zudem stellt sich in einem solchen Zusammenhang immer auch die Frage nach der Art und der Rasse des betreffenden Tieres. Für ein Pferd gelten dabei sicher andere Bestimmungen als für einen Hund. Wobei aber auch Hund nicht gleich Hund ist.

Ein kleiner Pekinese wird sicher weniger Vesicherungsschutz benötigen als ein Hund, dessen Rasse als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft wird. Ein kleiner Hund kann auch in der Flugzeugkabine mitreisen.

Kurz und gut: Bezüglich des Versicherungsschutzes für Vierbeiner empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Fachmann oder einer Fachfrau. So dass hier keine allgemeingültige Aussage getroffen werden soll und auch gar nicht getroffen werden kann. Dabei lohnt sich aber auf jeden Fall wieder die eigene Recherche, um nicht vollkommen unbedarft in das Gespräch zu gehen. 

Gibt es Ausschlussgründe für die Haftung einer Reiseversicherung?

Ja, die gibt es und die sind gar nicht so knapp bemessen. Wie Du spätestens im Schadensfall selbst sehen wirst. Hier empfiehlt sich vor dem Abschluss unbedingt die Lektüre des Vertrages und des Kleingedruckten in Form der Versicherungsbedingungen. Oder frag einfach einen Versicherungsmakler deines Vertrauens.

Gerade dann, wenn die Versicherung sehr preiswert ist. Hier wird dann der Versicherungsschutz minimaler Natur sein, so dass hier Vorsicht geboten ist. 

Dabei kann ganz allgemein auf Ausschlussgründe schlecht eingegangen werden. So dass diese vor Vertragsabschluss unbedingt auch zu erfragen wären. In Hinblick auf eine Krankenversicherung wäre eine bestehende chronische Erkrankung ein solcher Ausschlussgrund.

Zudem sollten Patienten hier immer davon ausgehen, dass eine Reisekrankenversicherung wirklich nur die finanziellen Risiken aus plötzlich auftretenden Erkrankungen abdeckt. 

Ebenso sind sehr kurze Reisezeiten bei Reiseumbuchungsversicherungen ein Ausschlussgrund, da zu Recht davon ausgegangen werden kann, dass eine sehr kurzer Aufenthaltsdauer eine Umbuchung unnötig macht.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Umbuchung in Form einer kompletten Reiseverschiebung oder eines Hotelwechsels vor Ort handelt. Wer also ein Weekend in einer anderen Stadt verbringen möchte, braucht keine Umbuchungsversicherung. 

Darüber hinaus gibt es aber auch Ausschlussgründe, die per se existieren, wie bei jeder anderen Versicherung auch. Was das im Einzelnen ist, sollte direkt den Vertragsbedingungen entnommen oder auf persönlichem, elektronischem oder telefonischem Wege angefragt werden.

Zudem wäre es natürlich ein Ausschlussgrund, wenn der Versicherungsnehmer den jeweiligen Schaden wissentlich und willentlich herbeigeführt hat, so dass beispielsweise der Straftatbestand eines Versicherungsbetruges im Raum steht. 

Wer beantwortet auftretende Fragen oder wo findet man einen Ansprechpartner?

Ist der Schadensfall eingetreten, kann guter Rat oftmals teuer sein, denn hier zeigt sich, ob eine Versicherung wirklich sinnvoll war. Gerade in Hinblick auf kurze Reisen ist dies aber nicht der Fall, so dass es vor allem dann besonders ärgerlich ist, wenn man zwar gezahlt hat, im Falle eines Schadens aber nicht mal ein Ansprechpartner erreichbar ist. 

Damit Dir das nicht passiert, solltest Du vorbeugen, denn hier ist gerade im Versicherungsbreich leider nicht alles Gold was da so glänzt. Vorsicht ist bei besonders günstigen Angeboten geboten, die man eben mal so abschließen kann, da es ja ohnehin kaum etwas kostet. Diese Billigangebote haben meist einen Haken: Sie leisten das was sie kosten – Nichts! 

Wer häufig und gerne verreist oder aber beruflich viel verreisen muss, sollte daher lieber klug vorbeugen als an der falschen Stelle sparen. In einem solchen Fall empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist und ganz genau sagen kann, was wann sinnvoll ist. Hier musst Du auch keine Angst vor unseriöser bzw. mutwilliger Falschberatung haben. 

Der Anwalt wird von den betreffenden Versicherungsgesellschaften nicht mit einem Honorar oder einer Provision für seine Arbeit belohnt, sondern berechnet Dir als seinem Mandanten ein so genanntes Beratungshonorar. Er lebt also davon, dass Du Dich gut aufgehoben fühlst und seriös beraten wirst, so dass Du sicher sein kannst, dass die Beratung auch in Deinem Sinne erfolgt.

Darüber hinaus wäre der Jurist im Falle einer Falschberatung selbst haftbar zu machen und müsste Schadensersatz leisten, was Dir als Mandanten oder Mandantin zusätzliche Sicherheit gibt. Er hilft Dir im Schadensfall dann natürlich auch gerne weiter und vertritt Dich gegenüber der Gesellschaft, falls es zum Äußersten kommt. 

Wann wird eine Reiseversicherung zur Falle?

Wie oben bereits angemerkt gibt es aber auch Situationen, in denen sich eine Reiserversicherung grundsätzlich nicht lohnt und auch nicht empfiehlt. Hier ist Mut zur Lücke angebracht, was auch dann gilt, wenn der eigene Versicherunsvertreter etwa anderer Meinung ist.

Es ist leider nach wie vor so, dass gerade Handelsvertreter auf Grund ihrer Arbeits- und Vermittlerverträge nicht korrekt beraten können. Sie können natürlich schon, können aber manchmal nicht das beste Produkt anbieten. Oder es sich nicht trauen, da hier immer auch die Frage im Raum steht, ob der Kunde vielleicht ein Testkunde der Gesellschaft ist und mit einer negativen Aussage dann der eigene Arbeitsplatz gefährdet wird. Zudem steht der Vertreter oft unter Zugzwang, wie weiter unten noch beschrieben. 

Da wirklich die wahre Meinung des Vertreters zu hören erfordert viel Mut, Ausdauer und natürlich einen guten persönlichen Bekanntheitsstatus, denn letzten Endes ist dem Vertreter sein Hemd – sprich: sein Beschäftigungsverhältnis – natürlich näher als der Versicherungsschutz oder auch der  Versicherungsüberschutz des Versicherungsnehmers.

Wer also wirklich längere Reisen oder beruflich bedingte Auslandsaufenthalte plant, sollte einen unabhängigen Makler oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufsuchen und sich von diesen Profis beraten lassen. 

Vergleichsportale sind diesbezüglich auch sehr zu empfehlen, da sie meistens transparent sind. Diese Portale werden oft kritisch beäugt und müssen daher positiv liefern.

Beratung immer im Zweifelsfall

Aber auch in Hinblick auf Kurzreisen kann eine Reiseversicherung oftmals wenig Sinn machen, da der Zeitraum für den Schadenseintritt meist selbst für den Teufel zu kurz ist, der da oftmals im Detail stecken soll. Weiter oben wurde die Reiseumbuchungsversicherung in Zusammenhang mit einer Wochenendreise erwähnt.

Ein ähnlich sinnloser Versicherungsvertrag wäre eine Reisegepäckversicherung bei einer Tagesfahrt, denn die Handtasche und deren Inhalt wäre – wenn überhaupt – im besten Fall durch den eigenen Hausratversicherer zu versichern. 

Hier gibt es allerdings noch weitaus mehr Beispiele, die in diesem Zusammenhang aufgezählt werden könnten, so dass sich ein solcher vermeintlicher Versicherungsschutz schnell zur Kostenfalle entwickeln könnte. Eine solide Beratung durch unbeteiligte, aber fachlich versierte, Dritte, lohnt sich daher immer.

Dabei kann auch einer Provisionsheischerei im Versicherungsgewerbe und dem bei vielen Versicherern nicht unüblichen Vertragsanzahlbonus entgegengewirkt werden, der viele Vertreter dazu bringt, ihre Kunden gnadenlos überzuversichern. Dafür wird der Vertreter später vor versammelter Belegschaft geehrt und mit einer eigene Invcentivreise oder anderen Prämien bedacht, da er im Quartal oder einem anderen Zeitraum die meisten Abschlüsse akquiriert hat. 

Dafür solltest Du Dir auf jeden Fall zu schade sein und lieber einige Zeit in Recherche und solide Beratung durch einen Makler oder Anwalt investieren, denn diese beiden Partnergruppen sind von den Bonusaktionen der Versicherungsgesellschaften in der Regel ausgeschlossen.