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Visum, Visa und ESTA, alles Wichtige für deinen Amerika Trip

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Jeder, der in die USA einreisen möchte – ob als Au-pair, zum Besuch des Ehepartners oder als Immigrant -, benötigt ein Visum. Das gilt beispielsweise auch für Unternehmer, die ein Geschäft in den Staaten abwickeln wollen, oder für die Crewmitglieder einer Fluggesellschaft. Eine Ausnahme gibt es aber doch. Und zwar benötigen Staatsbürger aus Kanada sowie Bürger von Ländern, die am Programm für visafreies Reisen teilnehmen (Stichwort: ESTA), kein Visum.

In den folgenden Abschnitten erläutern wir, was man unter einem Visum versteht, welche Arten es für die USA gibt und wie man eine solche Einreisegenehmigung beantragt bzw. was es dabei zu beachten gilt.

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Andere Länder, andere Visa

Laut Definition ist ein Visum eine Genehmigung zur Einreise. Diese Genehmigung ist im Reisepass des/ der Reisenden vermerkt. Und zwar in Form einer Sichtmarke. Die Marke ist für ein entsprechendes Land und nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Das heißt: Für verschiedene Länder werden unterschiedliche Visa benötigt. Ohne ein gültiges Visum kann man nicht einmal am Abreiseflughafen in das Flugzeug steigen. Es muss bereits vor Reiseantritt beantragt werden und die Ausstellung kann durchaus mehrere Wochen dauern. Deswegen gilt: Das Visum rechtzeitig beantragen!

  • Gut zu wissen: Die Einreisebestimmungen für die USA sind mit die strengsten der Welt.

Zwei grundlegende Formen des Visums

Ehe man sich mit den verschiedenen Visa befasst, sollte man wissen, dass allgemein zwischen einem Einwanderungsvisum und Nichteinwanderungsvisa unterschieden wird. Ersteres ist auch als Green Card bekannt. Diese wird von allen Menschen benötigt, die dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben wollen. Wer ein solches Visum benötigt, kann sich auf äußerst strenge Voraussetzungen und Verpflichtungen gefasst machen. So muss man sich bei der Beantragung beispielsweise einer ausführlichen Gesundheitskontrolle unterziehen. Und man muss in eine amerikanische Firma investieren! Auch eine feste Arbeitsstelle, enge amerikanische Verwandtschaften sowie das Vorhaben, einen US-Bürger zu heiraten gehören zu den Voraussetzungen.

  • Tipp: Man kann an der jährlichen Green Card Lotterie teilnehmen, um mit ein wenig Glück eine Aufenthaltskarte gewinnen.

Die Mehrheit der reisenden Personen benötigt ein Nichteinwanderungsvisum. Dieses berechtigt zum zeitlich begrenzten Aufenthalt in den Vereinigten Staaten. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt dabei 180 Tage am Stück. In den folgenden Abschnitten wird genauer auf die einzelnen Visaarten eingegangen.

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Das B1-Visum für Geschäftstätige

Dieses Visum ist für Geschäftsreisende relevant. Es ist für Personen gedacht, die Geschäftspartner treffen oder an einer internationalen Konferenz teilnehmen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, eignet sich dieses Visum auch für Montageeinsätze u.Ä. In diesem Fall kommt ESTA als Alternative infrage (s.u.).

Das Touristenvisum (B2) und visafreies Reisen (ESTA)

Das Touristenvisum ist für alle Personen gedacht, die für einen Urlaub in die USA reisen wollen. Es kann beispielsweise auch Verwendung finden, um sich im Land medizinisch behandeln zu lassen. Auch hier ist das visumfreie Reisen, sprich: ESTA (Electronic System for Travel Authorization) eine Alternative. Der große Vorteil bei dieser Art von Einreisegenehmigung ist, dass man sich den enorm langen Antragsprozess sparen kann. Man füllt lediglich ein Online-Formular aus und bekommt die Genehmigung innerhalb von wenigen Stunden elektronisch zugesandt.

  • Wichtig: ESTA gilt ausschließlich für Touristen, Durchreisende wie Geschäftsleute und Personen, die sich in den USA ärztlich versorgen lassen wollen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage. Möchte man länger bleiben oder nimmt das Heimatland nicht an dem Programm für visumfreies Reisen teil, benötigt man ein “richtiges” Visum.

Das Transitvisum (C1/D)

Man benötigt dieses Visum, wenn man an Bord eines Flugzeugs oder eines Schiffes arbeitet und auf diese Weise in das Land einreist. Ist das Visum relevant, kümmert sich i.d.R. der Arbeitgeber um die Einreisegenehmigung. Das Transitvisum muss auch beantragt werden, wenn man die USA auf seiner Durchreise in ein anderes Land passiert.

Das Handelsvisum (E1)

Das Handelsvisum ähnelt stark dem Geschäftsvisum. Es ist erforderlich, wenn auf amerikanischem Boden Dienstleistungen erbracht und Waren gehandelt werden sollen. Und zwar im substanziellen Umfang. Um bei der Frage, ob Handels- oder Geschäftsvisum die richtige Entscheidung zu treffen, sollte man Kontakt zu einer zuständigen Behörde (z.B. Generalkonsulat) aufnehmen und sein Anliegen beschreiben.

  • Wichtig: Man sollte sich unbedingt um das richtige Visum bemühen. Taucht man mit der falschen Einreisegenehmigung in den USA auf, kennen die Behörden kein Pardon und man muss das Land umgehend wieder verlassen (im besten Fall).
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Für Investitionen über dem substanziellen Handel – das Investorenvisum (E2)

Reist man nach Amerika, um größere Investments zu vollziehen (z.B. an der Börse), benötigt man das Investorenvisum. Begründung: Diese Größenordnungen an Investitionen überschreitet die Schwelle des substanziellen Handels (s. Handelsvisum).

Das Studentenvisum (F1/M1)

Dieses Visum ist für alle gedacht, die in den Staaten studieren (F1) oder sich weiterbilden (M1) wollen. Außerdem ist diese Einreisegenehmigung für Austauschschüler geeignet.

H-1B – Visum für hochqualifizierte Arbeitnehmer

Hierunter fallen beispielsweise Ingenieure und Rechtsanwälte. Die Mindestanforderung für dieses Visum ist ein U.S. Bachelor’s Degree bzw. ein gleichwertiger Abschluss. Jedes Jahr wird nur eine definierte Menge an diesen Visa ausgegeben. Diese Einreisegenehmigung ist die Voraussetzung, um als Informatiker o.Ä. in den USA arbeiten zu dürfen.

Das Visum für Journalisten (I)

Als festangestellter Korrespondent verfügt man i.d.R. über eine Greencard bzw. eine andere dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Reist man für eine Reportage, eine Dokumentation o.Ä. extra in die Staaten ein, benötigt man allerdings das Journalistenvisum.

Praktikumsvisum (J1)

Egal, in welchem Betrieb das Praktikum absolviert werden soll – ohne dieses Visum geht nichts! Es kommt auch für Personen, die an einem Work-and-Travel-Programm teilnehmen wollen, sowie für Au-pairs infrage.

K-Visum für Verlobte und Ehepartner von US-Bürgern

Nach Erhalt dieses Visums haben ausländische Verlobte ein halbes Jahr lang Zeit, um in die Vereinigten Staaten zu reisen. Anschließend muss innerhalb von 90 Tagen die Trauung stattfinden.

Arbeitsplatzwechsel? Visum für firmeninterne Mitarbeiter (L1)!

Bei einer vorübergehenden Versetzung in die amerikanische Geschäftsstelle einer Firma benötigt man dieses Visum. Voraussetzung für die Genehmigung ist eine Position als Manager bzw. innerhalb der Geschäftsführung.

Das Visum für Künstler und andere Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (O1)

Diese Aufenthaltsgenehmigung kommt für bekannte Künstler wie Schauspieler sowie für Wissenschaftler infrage. Ehe man diese Visakategorie beantragt, sollte man sich beim Generalkonsulat informieren, ob man tatsächlich in diese Kategorie gehört.

Die Aufenthaltsgenehmigung für Sportler, Künstler und Entertainer (P-Visum)

Diese Visakategorie kann schnell mit dem zuvor erläuterten Visum verwechselt werden. Deshalb sollte man sich, wie gesagt, unbedingt ausreichend informieren, ehe man das Visum beantragt. In diese Kategorie fallen beispielsweise Profi-Sportler und die Mitglieder einer Musikgruppe.

  • Hinweis: Künstler und Sportler, die lediglich zum Urlaub in die USA reisen, benötigen dieses Visum nicht. In diesem Fall reicht ESTA oder ein einfaches Touristenvisum aus.

Wie man ein Visum beantragt

In diesem Abschnitt werden die notwendigen Schritte für die Beantragung erläutert. Wir gehen dabei lediglich auf die Beantragung des Nichteinwanderungsvisums ein. Die Einwanderung in die Vereinigten Staaten ist nämlich, wie gesagt, noch einmal ein ganz eigenes Thema.

Die Visakategorie

Zunächst einmal muss die passende Visakategorie ausgewählt werden. Wählt man das falsche Visum, wird die Bearbeitung bzw. die Erteilung deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Das Antragsformular

Schritt 2 besteht in dem Ausfüllen und der Absendung des DS-160-Formulars. Beim Ausfüllen dürfen keine Fehler passieren, denn nach der Absendung sind keine Korrekturen der Daten mehr möglich. Sobald das Formular abgeschickt ist, erhält man die sogenannte DS-160-Nummer. Diese wird benötigt, um einen Interviewtermin beim Generalkonsulat zu vereinbaren.

Die Antragsgebühr

Die Beantragung wird durch die Bezahlung der Antragsgebühr fortgesetzt. Erst dann ist die Vereinbarung des Interviewtermins möglich. Die Höhe der Gebühr hängt von der gewählten Visakategorie ab. Für die Bezahlung muss zunächst ein Profil erstellt werden.

Die Terminvereinbarung

Sobald die Antragsgebühr übermittelt wurde, erscheint im Profil die Option “Termin vereinbaren“. Hierfür wird die Reisepassnummer sowie die DS-160-Nummer benötigt. Im Rahmen dieser Schritte erhält man auch die Information, welche Dokumente man zum Interview mitzubringen hat.

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Das Interview

Mit den Dokumenten begibt man sich zum Generalkonsulat. Hat man eines der Dokumente nicht dabei, entfällt das Interview und man bekommt einen neuen Termin.

Die Vorfreude auf die Reise

Sobald man den Prozess erfolgreich durchlaufen und eine Bestätigung hierüber erhalten hat, heißt es, abwarten. Nach der Bearbeitungszeit wird das Visum an die angegebene Adresse geschickt. Der Reise in die USA steht nun nichts mehr im Weg.

  • Wichtiger Hinweis: Wie bereits erwähnt, kann die Ausstellung des Visums bis zu einige Wochen dauern. Deswegen sei noch einmal darauf hingewiesen, dass man sich rechtzeitig um die Einreisegenehmigung kümmern muss.

Benötigte Dokumente für ein Nichteinwanderungsvisum

  • Bestätigung über die schriftliche Beantragung (DS-160-Formular)
  • Zahlungsnachweis über die Antragsgebühr
  • Bestätigung des Interviewtermins
  • Passfoto entsprechend den internationalen Vorschriften
  • Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten

Neben den Nachweisen zum Zweck der Einreise muss man spätestens am Flughafen in den USA einen Nachweis über die Rückreise bzw. die Weiterreise erbringen. Durch die Kontrolle der geregelten Ausreise aus dem Land möchten die Behörden verhindern, dass Personen mit einem Nichteinreisevisum illegal einwandern.

Die Dokumente für das Einwanderungsvisum

  • Geburtsurkunde
  • Gültiger Reisepass (mindestens sechs Monate)
  • Passfoto entsprechend den internationalen Standards
  • Bestätigung über eine gesundheitliche Volluntersuchung
  • Ausgefüllte Petition zur Einwanderung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über die Bezahlung der Antragsgebühr
  • Bestätigung des Interviewtermins

Es kann durchaus sein, dass man weitere Dokumente für sein Visum benötigt. In diesem Fall unterrichtet einen das Konsulat darüber. Beispiele für solche zusätzlich geforderten Nachweise sind Tickets für einen Geschäftstermin (beim Geschäftsvisum), ein unterschriebener Praktikumsvertrag samt Aufenthaltsplanung (für das Praktikumsvisum) und eine Flugbuchung in das tatsächliche Reiseland (für das Transitvisum). Außerdem kann für das Studentenvisum eine Immatrikulationsbescheinigung an der amerikanischen Universität gefordert sein; Reisende, die das Touristenvisum beantragen, müssen ggf. die Hotelbuchung in den Vereinigten Staaten vorlegen; und von Künstlern wird nicht selten eine Bestätigung der Tournee verlangt.

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Die Einreise in die USA gründlich planen

Wie gezeigt, gibt es beim Thema Visum für die USA einiges zu beachten. Die obigen Informationen bieten eine gute Hilfe für die Beantragung der Einreisegenehmigung. Dennoch sollte man sich weiterführend mit der Thematik auseinandersetzen und sich bei Fragen an die zuständigen Behörden wenden.
Allgemein gilt es, die richtige Visumkategorie auszuwählen sowie die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Die Beantragung muss richtig durchlaufen werden. Und man sollte sich frühzeitig um die notwendigen Dokumente kümmern!

Mit ein wenig Aufwand steht der Reise in die USA nichts im Weg. Wir wünschen eine erfolgreiche Einreise. Und vor allem einen spannenden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten!

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